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Geldwäsche (GwG) →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt. 
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel:
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Korruption und Betrug →
Korruption bedeutet, dass jemand seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Auch das Anbieten eines ungebührlichen Vorteiles, der jemanden dazu bringt, seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt zu missbrauchen, macht sich strafbar.
 
Beispiel: Ein HAIDLMAIR-Mitarbeiter schenkt im Namen von HAIDLMAIR einem Kunden-Einkäufer einen Hawaii Urlaub, in der Hoffnung, dass der nächste Auftrag an HAIDLMAIR erfolgt.
 
Einen Betrug begeht, wer eine andere Person über eine Tatsache täuscht und bei diesem einen Irrtum hervorruft. Aufgrund dieses Irrtums wird der Getäuschte selbst oder eine andere Person im Vermögen geschädigt.  
 
Beispiel: Wirecard fälschte diverse Dokumente und führte Scheintransaktionen durch, um die Umsätze und Ergebnisse künstlich in die Höhe schnellen zu lassen. Dadurch wurden Aktionäre getäuscht und investierten aufgrund dessen in das Unternehmen Wirecard. Nach Aufkommen dieser Täuschung stürzten natürlich die Aktien ein. 
Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit →
Werden in einem Unternehmen Tätigkeiten ausgeführt, bei denen Strahlenquellen eine erhöhte Strahlenbelastung von ArbeitnehmerInnen bewirken können, ist die Gesundheit bestmöglich zu schützen. Hierzu gibt es rechtliche Mindeststandards, welche eingehalten werden müssen. 
Öffentliches Auftragswesen →
Das öffentliche Auftragswesen umfasst verschiedenste Verfahrensregeln für die Vergabe von öffentlichen (staatlichen) Aufträgen und Konzessionen, für die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung sowie Verkehrs- und Postdienste. 
Verkehrssicherheit →
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine allgemeine Rechtspflicht. Diese legt fest, dass im täglichem Umgang Rücksicht auf andere zu nehmen ist. Geschützt werden sollten Personen und deren Rechtsgüter. Jedenfalls umfasst ist die Absicherung von Gefahrenquellen.
 
Bitte beachte, dass dieses Portal kein "Kummerkasten" ist. Wenn du Themen gleich direkt mit der fachlichen Person abklären kannst und du daraus keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchtest, sollte dieses Portal nicht in Anspruch genommen werden.